Nach dem Einsturz eines Gebäudes oder Gebäudeteilen entstehen Trümmerbereiche und Einsturzgefahren.

Es handelt sich daher immer um eine Gefahrenzone. Oberste Priorität vor allem anderen, hat Ihre Sicherheit und die der Menschen bei ihrer Rettung.

Grundsätze:

  • Gehen Sie kein vermeidbares Risiko ein und verlassen Sie die Gefahrenstelle so schnell wie möglich.
  • Halten Sie sich außerhalb des Einsturz gefährdeten Bereiches von Trümmern. Als Anhalt für den Mindestabstand gilt ein Drittel der Höhe des betroffenen Gebäudes, bzw. der noch stehenden Teile.
  • Achten Sie auf Anzeichen von Gefahren. Geborstene Wasserleitungen, vor allem in Zusammenhang mit stromführenden elektrischen Versorgungsleitungen oder z.B. den Geruch nach Gas.
  • Vergewissern Sie sich, das der Notruf ausgelöst wurde, blockieren Sie die Kommunikationswege jedoch nicht durch überflüssige Anrufe.
  • Melden Sie sich schnellstmöglich bei Einsatzkräften und weisen Sie diese auf evtl. vermisste Personen oder besondere Gefahren, wie z.B. Gasflaschen o.ä. hin.

Auch in den Randzonen eines eingestürzten Gebäudes können sich hilflose, bewusstlose Personen befinden. Dies können Passanten sein, die sich vor dem Gebäude aufhielten oder auch solche, die aus dem Gebäude heraus geschleudert wurden. Sie sind meist durch den aufgewirbelten Staub und Schmutz kaum von den umgebenden Trümmern zu unterscheiden.

Das Begehen dieser Bereiche muss vorsichtig und mit größter Aufmerksamkeit erfolgen. Haben Sie eine Person entdeckt, so machen Sie nötigenfalls andere Helfer darauf aufmerksam.

Achten Sie vor dem Eintreffen von Einsatzkräften darauf, das der vertrümmerte Bereich nicht von Fahrzeugen befahren wird, bevor er nach evtl. bewusstlosen Verletzten abgesucht wurde. Auch die Benutzung von Bohr- und Aufbrechgeräten muss vermieden werden, da gleichmäßige Schwingungen labile Trümmerteile rascher zum Einsturz bringen können.

(Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) - www.bbk.bund.de, geändert/ergänzt durch KFV Limburg-Weilburg)